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Hallo liebe Zec+ Community und Sympathisanten. Heute stellen wir euch einen Artikel vor, der sich mit den Inhaltsangaben von Nahrungsergänzungsmitteln beschäftigt. Viele kennen die „Proprietary blend“, aber was steckt wirklich dahinter? Wir klären euch auf. Viel Spaß beim Lesen!

 

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Wir sind in Deutschland eigentlich gut Geschützt durch diverse Institutionen, zum Beispiel der Verbraucherzentral, welche sich mit dem Verbraucherschutz befasst und in allen Bundesländern tätig ist. Eigentlich können wir uns sicher sein: was drauf steht, steckt auch drin. Zumindest sollte das so sein. Trotzdem gibt es im Lebensmittelbereich immer wieder Ausnahmen. Kauft man im Supermarkt ein Päckchen Wurst, muss laut Lebensmittelkennzeichnungsgesetz genau deklariert sein, was enthalten ist. Hier gilt: je größer der Anteil, umso weiter vorne muss die Zutat stehen, sprich, die 1. Zutat auf der Liste ist die prozentual am größten vorkommende Zutat. Bei einer Wurst, bestehend aus Schweinefleisch, müsste also Schweinefleisch an erster Stelle stehen. In der Regel wird bei Wurstwaren noch ein prozentualer Anteil deklariert, zum Beispiel „Schweinefleisch (85%)“. Was nicht deklariert werden muss, ist die Zusammensetzung des Schweinefleisches. So weiß der Verbraucher in der Regel nicht, ob es sich hier theoretisch um Filet oder „Abfall“ handelt.

Solche Zutatenlisten sind natürlich auch gut geeignet, um „Zuckerfallen“ zu entlarven. Steht Zucker, Glucose, Glucose-Sirup, Dextrose oder Maltodextrin an erster Stelle, sollte man die Finger davon lassen. Typische Beispiele dafür sind Fertigsoßen oder Gewürzmischungen.

Das gilt auch für die Nahrungsergänzungsmittel. Der Stoff mit dem größten Anteil, steht an erster Stelle. Bei unserem Trainingsbooster Kickdown wären das zum Beispiel die BCAAs. Wir bei Zec+ sind der Meinung, unsere Kunden sollen und dürfen wissen, was sie zu sich nehmen. So verstecken wir unsere Inhaltsangabe nicht hinter einer so genannten Proprietary blend.

 

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Die Proprietary blend ist eine Matrix, in der mehrere Zutaten mit nur einer Mengenangabe genannt werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass in einer „Pump-Matrix“ 10 Stoffe enthalten sind und die Gesamtmenge 3,985mg beträgt. Hier wird nicht, wie bei allen Zec+ Produkten, jeder einzelne Stoff mit der enthaltenen Menge deklariert. Lediglich das „Vorhandensein“ wird dadurch gekennzeichnet. Auch bei einer Proprietary blend gilt, die Zutat mit dem größten Gewicht steht an erster Stelle. Oft sind mehrere Matrizen innerhalb einer Blend vorhanden. So können sich in einem Produkt mit einer Portionsgröße von 10 Gramm eine Pump-Matrix, eine Power-Matrix und ein Fokus-Blend verstecken.

Aber wo liegt jetzt das Problem?

Das Problem liegt darin, dass die Proprietary blend eigentlich dem Schutz der Zutatenliste vor „Diebstahl“ oder einer Kopie dient. Der Verbraucher wird nicht geschützt. Wer ein solches Produkt nutzt, geht die Gefahr ein, Inhaltsstoffe in entweder zu hoher Dosierung (Stimulanzien) oder zu niedriger Dosierung (Aminosäuren) zu sich zu nehmen. Gerade was die Stimulanzien angeht, kann das ein gewisses Risiko mit sich bringen. Viele Menschen reagieren empfindlich auf hohe Koffein-Dosierungen. Wir raten schon immer davon ab, Produkte mit Proprietary blend zu verwenden, leider ist der „Kick“ bei vielen Personen trotzdem größer als der Verstand. Denn in einer Matrix aus 4000 mg mit 10 Inhaltsstoffen sollte jedem klar sein, diese können in der Regel gar nicht wirken. Worum geht es denn in dieser Branche, bei der Leistungssteigerung und der Unterstützung unseres Körpers? Richtig, es geht um die Dosierung. Fakt ist: es gibt Inhaltsstoffe wie Creatin, die eine Mindestmenge benötigen – diese ist in der Regel >2000 mg.

Hier ein kleines Rechenbeispiel:

Der Booster XY hat eine Portionsgröße von 5000 mg. Hiermit liegen wir schon über dem Durchschnitt. Laut Inhaltsangabe sind in der „Power-Matrix“ Creatin, Arginin, Beta Alanin, Citrullin, BCAAs und Koffein enthalten. Würde man von jedem dieser Stoffe jetzt die physiologisch wirksame Dosis ermitteln, wären das bei Creatin mindestens 2000 mg, Arginin 3000 mg, Beta Alanin 2000 mg, Citrullin 3000 mg, BCAAs 4000 mg und Koffein 200 mg. Somit wäre die Summe der Stoffe 14.200 mg. Gehen wir davon aus, dass tatsächlich 200 mg Koffein in der 5000 mg Portion enthalten sind, könnten die meisten Nutzer keine doppelte Portion konsumieren, ohne eine sehr hohe Dosis Koffein zu sich zu nehmen.

 

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Hier ist die vollkommen transparente Zutatenliste von Kickdown sichtbar

 

Die heutigen „US-Booster“ dienen alleine dem Zweck zu „knallen“. Hier werden extrem hohe Dosierungen von Koffein und teilweise nicht verkehrsfähigen Stimulanzien angewendet und in einer Proprietary blend versteckt. Das Problem ist hier, dass die Anwender teilweise nicht mehr unterscheiden können, ob der Kraftzuwachs im Training durch das (angeblich) hochdosierte Creatin oder Koffein kommt, oder vielleicht vom Amphetamin-Derivat XY. Ein weiteres Problem ist, dass man für solche Produkte unnötig viel Geld ausgibt, denn Arginin-AKG mit einer Menge von 500 mg wird keine physiologische Wirkung haben, kann sich aber teurer verkaufen lassen. Besonders tragisch ist es, wenn man ein „All in one“ Produkt erwirbt, mit Portionsgrößen im hohen zweistelligen Bereich. 80 g Portionen mit 100 Inhaltsstoffe können genau so eine gute (oder schlechte) Wirkung haben wie 40 g Whey und 40 g Maltodextrin.

 

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Wir wollen unseren Kunden nicht nur qualitativ hochwertige Produkte liefern, sondern auch transparent sein – für alle. Bis jetzt hat sich niemand „getraut“, unsere Produkte zu kopieren und ganz ehrlich, so etwas spricht sich im heutigen Zeitalter sehr schnell rum und wirft kein gutes Licht auf die Firma, welche das Produkt kopiert.

 

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